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Wind und Spot

Windrichtungen vorherrschend aus Westen, teils sind aber auch südliche, nördliche und östliche Winde surfbar. Wir halten uns stets von sensiblen Schilfbereichen fern!


News: Der Verein hat eine kritische Masse an Unterstützern ist erreicht!  Jetzt sind es >80 Mitglieder direkt aus Potsdam, sowie ca. 150 Unterstützer aus dem Berliner und Brandenburger Land

Bist du noch nicht dabei?
Unterstützung mit einer kostenfreien Mitgliedschaft hier:

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Mitgliedsantrag


Ein Mitgliedsantrag wird per Email formlos unter Angaben von Name, Anschrift, Kontakt und Motivation an skvpATposteo.de gestellt. Hiermit bewirbt man sich als Mitglied des Vereins Surf- und Kite Verein Potsdam (SKVP). Über die Entscheidung der Bewerbung informiert der Vereinsvorstand.

Die Satzung befindet sich unten auf der Seite. Die Vereinsgründung ist Mitte 2020 erfolgt, weshalb wir den zahlreichen Mitglieder, Interessenten und Unterstützern herzlich danken! Bei eurer Anmeldung, vermerkt bitte gleich ob und wie ihr euch auch aktiv in den Verein einbringen wollt.

Eure Angaben werden nicht veröffentlicht.

Regelmässig erfolgt eine Vereinsmitteilung und eine Einladung zur Vollversammlung online per zoom oder direkt in Neu Fahrland).

Bei Rücktritt einfach kurze mail schreiben.

Die Mitgliedschaft ist derzeit kostenlos. Änderungen der Satzung, auch mögliche Mitgliedsbeiträge, werden bei Vereinsversammlungen abgestimmt.

Vereinssatzung

Satzung des Vereins SKVP

eine aktualisierte Satzung wurde bei der Vollversammlung am 4/03/2021 beschlossen

§ 1 Name, Sitz

Der Verein führt den Namen „Surf und Kite Verein Potsdam (SKVP)“. Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam.

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit

Zwecke des Vereins sind die Förderung des Kite- und Surf-Wassersports, die Pflege und Erhaltung der zur Sportausübung genutzten Strände, die Jugendarbeit sowie der Natur- & Tierschutz. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung: er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Ermöglichung sportlicher Übungen und Leistungen im Breiten- und Wettkampfsport. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

§ 3 Eintritt von Mitgliedern

Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz in Potsdam, Brandenburg und auch in Berlin durch eine schriftliche Erklärung, auch in elektronischer Form, werden. Die Aufnahme gilt als erfolgt, falls der Vorstand nicht begründet innerhalb von 14 Tagen widerspricht.

§ 4 Austritt von Mitgliedern

Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung, auch in elektronischer Form, gegenüber dem Vorstand aus dem Verein austreten.

§ 5 Ausschluss von Mitgliedern

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung.

§ 6a Mitgliedsbeitrag

Von den ordentlichen Mitgliedern können Beiträge erhoben werden. Die Höhe des Jahresbeitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 6b Mittelverwendung

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Kassenwart (zugleich stellvertretender oder 2. Vorsitzender) und dem Schriftführer, zugleich Vertreter des Kassenwarts. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.

Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Bis zur Neuwahl bleibt der alte Vorstand im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds bestimmt der Gesamtvorstand ein Ersatz-Vorstandsmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung.

§ 8 Vorstands und Mitgliederversammlungen

Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen werden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens ⅔ seiner Mitglieder anwesend sind. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit angenommen. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet nach Bedarf auf Anordnung des Vorstandes, mindestens einmal jährlich nach vorangegangener Ankündigung, statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem fünftel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand verlangt wird; dabei sollen die Gründe angegeben werden.

§ 9 Einberufung von Mitgliederversammlungen

Mitgliederversammlungen werden vom 1. Vorsitzenden einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen und erfolgt durch Veröffentlichung auf der Vereinshomepage im Internet, per email oder auch soziale Medien. Die Mitgliederversammlung kann online über Telefon/Videokonferenz oder in Präsenz durchgeführt werden.

§ 10 Ablauf von Mitgliederversammlungen

Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden geleitet. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zum Ausschluss von Mitgliedern und zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Viertel, zu Änderungen des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins eine solche von neun Zehntel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben (oder online Abstimmungsverfahren); wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden. Es gilt der Mehrheitsbeschluss.

§ 11 Protokollierung von Beschlüssen

Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist vom Schriftführer zu unterschreiben.

§ 12 Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines gemeinnützigen Zwecks fällt sein Vermögen einem, von der die Auflösung beschließenden Mitgliederversammlung bestimmten, gemeinnützigen Wassersportvereins zu. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes durchgeführt werden. 

Vereinsvorsitz
T. Walter, M. Goedelt und M. Hecker
Postanschrift: Sonnenweg 4, 14476 Potsdam Neu Fahrland
KONTAKT / IMPRESSUM
Webhoster T. Walter
Web-Betreiber SKVP
email: contact{AT}skvp.de